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   OLG Frankfurt, 01.06.1987 - 20 W 23/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10621
OLG Frankfurt, 01.06.1987 - 20 W 23/87 (https://dejure.org/1987,10621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.06.1987 - 20 W 23/87 (https://dejure.org/1987,10621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juni 1987 - 20 W 23/87 (https://dejure.org/1987,10621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung; Beschluß; Veränderung; Tatsächliche Verhältnisse; Schallschutz; Abänderungsantrag; Verfahrensfehler; Verhandlung; Mündlich; Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1988, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95

    Beschränkung des häuslichen Musizierens

    Der Senat weist aber für das weitere Verfahren darauf hin, daß die zeitliche Beschränkung des Musizierens auf drei Stunden täglich außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten grundsätzlich einen rechtlich vertretbaren Interessenausgleich zwischen den Rechten und Pflichten der Beteiligten, wie sie in den §§ 13 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG geregelt sind, darstellt (vgl. BayObLGZ 1985, 104; OLG HammLGZ 1986, 167; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 61; OLG Zweibrücken WE 1990, 213).
  • AG Mannheim, 08.02.2010 - 4 UR II 11/05

    Wohnungseigentum: Abänderungsverfahren und neues WEG-Recht

    Zwar ist ein neues Verfahren einzuleiten, wenn die Zuständigkeit des Gerichts neu bestimmt werden muss ( Keidel/Kuntze/Winkler , § 18 Rdnr. 29), das ist bei § 45 Abs. 4 WEG a.F. entbehrlich, denn stets bleibt das Amtsgericht zuständig, auch wenn es eine Änderung einer Beschwerdeentscheidung vornimmt ( OLG Frankfurt , OLGZ 1988, 61, 62).
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